Wir haben am 14. September beim Bezirksgericht Willisau ein Massnahmenbegehren eingereicht mit dem Antrag, superprovisorisch die Aufhebung dieser Sperre gegenüber Facebook zu verfügen. Wir fordern ausserdem, dass Facebook nicht ohne Begründung und ohne Gelegenheit zur Stellungnahme löschen und sperren darf.
Nachdem in den letzten Tagen immer wieder Faktenchecks durchgeführt wurden zum Thema «Gleichgeschlechtliche Eltern = gefährdetes Kindswohl?» wollte unser Abstimmungskomitee der Sache doch noch etwas tiefer auf den Grund gehen. Insbesondere sollte ein Beitrag geleistet werden zu einer wirklich ernsthaften, nachvollziehbaren und mitverfolgbaren Auseinandersetzung unter Fachleuten.
Das Abstimmungskomitee «Nein zur Ehe für alle» veranstaltet am heutigen Mittwoch, 15. September ab 19:00 Uhr einen Livestream mit Publikumsbeteiligung. Das Thema: Faktencheck: gleichgeschlechtliche Eltern = gefährdetes Kindeswohl?
Die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches will einem Bedürfnis vieler Menschen Rechnung tragen. So ist es im Abstimmungsbüchlein formuliert. Das Referendumskomitee will dagegen die Ehe als Verbindung von Mann und Frau schützen. Ist es längst Zeit für die Ehe für alle? Oder soll die Ehe ein Privileg zwischen Mann und Frau bleiben?
Im Abstimmungskampf zur Einführung des Partnerschaftsgesetzes haben die Befürworter betont, dass damit in der Schweiz die Gleichberechtigung für gleichgeschlechtliche Paare erreicht sei. Die Gegner haben aber schon 2005 kommen sehen, was heute im Jahr 2021 aktuell ist: Die eingetragene Partnerschaft war bloss die erste Etappe für die «Ehe für alle» – Salamitaktik in Reinkultur.
Anmerkungen zu dem Text von Heidi Simoni „Sozialwissenschaftliche Grundlagen“ (2012) sowie dem Text der Nationalen Ethikkommission zur Samenspende (2019).
In der für den 26. September 2021 vorliegenden Abstimmungsvorlage «Ehe für alle» ist das Kindeswohl ein zentrales Thema. Sie haben in den Medien und vor dem Parlament mehrfach ausgeführt, dass das Kindswohl absolut nicht vom Geschlecht abhänge, sondern allein von der Zuwendung und Liebe von Eltern egal welchen Geschlechts.
In ihrer Verfassungsanalyse gelangen die Autoren Isabelle Häner und Livio Bundi zum Schluss, dass die Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ausschliesslich über den Gesetzgebungsweg als nicht zulässig zu qualifizieren ist.
Ein kinderloses Ehepaar erzählt, warum es für sie keinen Anspruch auf ein Kind gibt. Obwohl der Kinderwunsch sehr gross war, kam es für das Paar nicht in Frage, dem Kind bis zur Volljährigkeit nicht sagen zu können, wer bei einer Samenspende der leibliche Vater wäre.
Bei seiner zweiten Medienkonferenz in Bern liegt der Fokus des Abstimmungskomitees «Nein zur Ehe für alle» auf dem Kindeswohl. Die Referenten des überparteilichen Komitees halten fest, dass es durchaus eine Rolle spielt, in welcher Beziehungskon-stellation Kinder aufwachsen. Sie stützen sich dabei auf wissenschaftliche Forschung, langjährige Erfahrung und die persönlichen Geschichten betroffener Pflege-Adoptiv- und Spenderkinder.