Am 26. September 2021 steht die Volksabstimmung über die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches an, mit welcher die «Ehe für alle» eingeführt werden soll. Damit sollen auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten können. Ausserdem sollen verheiratete Frauenpaare Zugang zur gesetzlich geregelten Samenspende erhalten.

In ihrer Verfassungsanalyse gelangen die Autoren Isabelle Häner und Livio Bundi zum Schluss, dass die Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ausschliesslich über den Gesetzgebungsweg als nicht zulässig zu qualifizieren ist. Ebensowenig im Einklang mit der BV steht die Ermöglichung der Samenspende für lesbische (Ehe-)Paare auf Gesetzesstufe.

Der Artikel kann gelesen werden im Publikationsorgan «Jusletter»: https://jusletter.weblaw.ch/juslissues/2021/1078/ehe-fur-alle-und-ihr_4fce2a0d2e.html__ONCE&login=false

Das erweiterte Gutachten von Prof. Häner lesen: https://www.bratschi.ch/fileadmin/daten/dokumente/aktuell/2020/Erweitertes_Gutachten_Ehe_fuer_alle.pdf