Das darf in der öffentlichen Debatte über die «Ehe für alle» hierzulande nicht verschwiegen werden: Die französische «Academie Nationale de Medecine» meldete im September 2019 grosse Vorbehalte zu einem sog. Bioethik-Gesetz an, das u.a. die Samenspende für lesbische Paare enthält. Diese wissenschaftlich fundierte Kritik darf nicht unter den Tisch gekehrt werden.

Deutsche Übersetzung von Titel 1, Seite 2 und 3 des unter folgendem Link aufrufbaren Dokumentes: https://www.academie-medecine.fr/wp-content/uploads/2019/09/Rapport-sur-le-projet-de-loi-relatif-a%CC%80-la-bioe%CC%81thique-2019-09-ANM.pdf

STANDPUNKTE DER NATIONAL ACADEMY OF MEDICINE (ANM) zu Titel I:

1) Für die ANM ist die Ausweitung der PMA (medizinisch unterstützte Zeugung) auf Frauenpaare und alleinstehende Frauen eher ein gesellschaftliches Anliegen, das an die Gesetze über den zivilen Solidaritätspakt und die Ehe für alle anknüpft, und nicht ein Bioethikgesetz, da die verwendeten Techniken alt sind und keine neuen Fragen aufwerfen.

Da es sich um eine gesellschaftliche Massnahme handelt, sieht sich die ANM nicht in der Lage, eine Stellungnahme außerhalb des Rahmens ihrer Arbeit abzugeben.

Andererseits fühlt sie sich betroffen und sieht es als ihre Pflicht an, eine Reihe von Vorbehalten im Zusammenhang mit den möglichen Folgen der PMA darzulegen.

Die ANM erkennt die Legitimität der Verwendung des Begriffs «medizinisch» im Zusammenhang mit ihrem Mandat an.

Die ANM erkennt die Legitimität des Kinderwunsches einer jeden Frau an, unabhängig von ihrer Situation, möchte aber betonen, dass die Berufung auf das gleiche Recht aller Frauen auf Fortpflanzung zwar verständlich ist, dass die Rechtsgleichheit aber auch das Recht jedes Kindes auf einen Vater und eine Mutter in der Familie berücksichtigen muss.

In diesem Punkt liegt also ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Gleichheit zwischen Kindern vor. In dieser Hinsicht stellt die vorsätzliche Zeugung eines Kindes ohne Vater einen Verstoss gegen die anthropologische Zäsur dar, die nicht ohne Risiken für die psychologische Entwicklung des Kindes sowie die Entwicklung und Wachstum des Kindes ist.

Das Argument, das regelmässig vorgebracht wird, um die Gefährdung des Kindes abzulehnen, stützt sich auf bestimmte Bewertungen, vor allem in einigen angelsächsischen und europäischen Ländern, die erklären, dass es keine erwiesenen Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes gebe.

Die ANM hält diese Daten nicht für sehr überzeugend in Bezug auf die methodische Ebene, was die Anzahl der Fälle und die Dauer der Beobachtung von Kindern betrifft, die nicht immer das Alter für die existenziellen Fragen erreicht haben.

In jedem Fall weist die ANM darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Studie noch Unklarheit über das Risiko der psychischen Entwicklung dieser Kinder besteht, dies auch im Hinblick auf das häufig geäußerte Bedürfnis, ihre Herkunft/ihre Ursprünge zu kennen.

Es gibt Anlass zur Hoffnung, dass es in nächster Zeit aus der Kinderpsychiatrie Studien über Kinder geben wird, die keine Väter haben, einschließlich der Kinder, die aus der AMP für alleinstehende Frauen oder Paare stammen.

So kann die Zukunft dieser Kinder im Rahmen des Vorsorgeprinzips bewertet werden, das oft für  Fragen von geringerer Bedeutung herangezogen wird.

Die ANM ist der Ansicht, dass diese Bestimmung gegen das von Frankreich unterzeichnete internationale Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989 verstösst.

In letzterem wird das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Eltern festgehalten, wobei das «Wohl des Kindes» und sein «bestes Interesse» im Vordergrund stehen. In der Tat verlassen wir den Bereich der Plausibilität, da zwei gleichgeschlechtliche Eltern nicht ausreichen, um einem Kind das Leben zu schenken.

Zum ersten Mal würde es möglich sein, dass zwei Frauen die Mutter desselben Kindes sein können.

Das Vorhandensein von zwei verschiedenen Wörtern, Vater und Mutter, bedeutet jedoch, dass das eine das andere nicht ersetzen kann, weil das andere nicht dasselbe ist.

Die ANM ist der Ansicht, dass die Vaterfigur, obwohl sie zunehmend gesellschaftlich untergraben wird, grundlegend für die Entwicklung der kindlichen Persönlichkeit ist. Diese Ansicht wird auch von den meisten Kinderpsychiater, Pädiater und Psychologen unterstützt, von denen die meisten, gelinde gesagt, Vorbehalte gegenüber dieser radikalen Neuerung anmelden.

Im Gegensatz zur Situation, in der sich manche Einelternfamilien befinden, werden auch aus medizinischer Sicht Vorbehalte gegen die Ausdehnung der freiwilligen Fortpflanzung auf alleinstehende Frauen geäußert, da eine Schwachstelle in der Familie festgestellt wird:

Die Beobachtung von Verletzlichkeit, einer Quelle von Angst und mütterlicher Unsicherheit bei Mutter-Kind-Paaren die pathologisch sein können, wie bei den Anhörungen der Sonderkommission in der Nationalversammlung hervorgehoben wurde.

In allen Fällen der Ausdehnung der AMP darf die Frage des Andersseins und die Frage des männlich-weiblichen Gegensatzes nicht missachtet werden.