Dass es nicht diskriminierend und das Recht eines jedes souveränen Staates ist, das Recht auf Ehe ausschliesslich heterosexuellen Paaren zuzugestehen, entspricht auch der Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Strassburg.

Drei homosexuelle Paare aus Russland hatten dagegen geklagt, dass ihre Heiratsgesuche von den jeweiligen russischen Lokalbehörden und Gerichten abgelehnt worden waren. In Russland existiert nämlich kein Anspruch auf Ehe für Gleichgeschlechtliche. Der EGMR spricht sich in einem Urteil vom Juli 2021 zwar dafür aus, dass homosexuelle Paarbeziehungen in irgendeiner Form rechtlich anerkannt werden und sich gegenseitig absichern können (in der Schweiz wurde dafür das Partnerschaftsgesetz geschaffen). Die Staaten seien allerdings frei zu entscheiden, ob sie die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen wollen oder nicht.

Das Strassburger Urteil ist von Relevanz für die Schweiz, bringt die hiesige LGBT-Szene doch immer wieder zum Ausdruck, dass die Nichteinführung der «Ehe für alle» eine Diskriminierung darstelle und unhaltbar sei. Diese Behauptungen sind also erwiesenermassen falsch.

Medien-Quelle: https://www.nzz.ch/schweiz/ehe-fuer-alle-egmr-faellt-entscheid-zu-russland-ld.1635841