Kindeswohl bleibt auf der Strecke

Bei der Gesetzesvorlage «Ehe für alle» geht es längst nicht nur um die rechtliche Beziehung zwischen zwei erwachsenen Personen. Sie enthält auch die Ausweitung der Samenspende auf lesbische Paare sowie die gemeinschaftliche Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare. Dadurch sind insbesondere die Kinder und deren Rechte durch die Vorlage betroffen. Deshalb ist es wichtig, die Vorlage ebenso aus der Perspektive der Kinder zu beleuchten. Das Kindeswohl hat Vorrang vor Erwachsenenwünschen.

Wichtig bei dieser Perspektive ist der biologische Fakt, dass Kinder stets die heterosexuelle Liebe verkörpern, weil sie immer das kombinierte Erbe ihrer Eltern repräsentieren. Ein Kind verkörpert seine biologischen Eltern und ist somit ein lebendiger Zeuge von deren Intimität und ein Träger der Identität früherer Generationen. Das Kind verkörpert damit die Dauerhaftigkeit der Ehe wie auch deren grundlegend heterosexuelles Wesen. Dasselbe ist für gleichgeschlechtliche Paare physisch schlicht unmöglich. Kein Mensch existiert als Ausdruck der Intimität einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, weshalb die heterosexuelle und die gleichgeschlechtliche Partnerschaft sich grundlegend unterscheiden. Jeder Mensch – auch der homoerotisch orientierte – repräsentiert und verkörpert die heterosexuelle und nicht die gleichgeschlechtliche Liebe.

In Wirtschaft und Politik ist heute viel von «Diversität» und den Synergiepotenzialen die Rede, wenn Frauen und Männer ihre Fähigkeiten und tendenziell unterschiedlichen Sichtweisen im Berufsleben zueinander ergänzend einbringen können. Bestens zum Ausdruck kommt diese Diversität in der Ehe zwischen Frauen und Männern, insbesondere in der gemeinsamen Elternschaft. So ist es für Kinder ein Gewinn, bei einem männlichen und weiblichen Elternteil aufzuwachsen und von deren Unterschiedlichkeit und gegenseitiger Ergänzung zu profitieren. Kinder brauchen Wurzeln und Flügel – ein optimales Umfeld bietet ihnen eine Familie mit Vater und Mutter, in gelebter Diversität.

Nein zu gesetzlich verordneter Vaterlosigkeit

Art. 119 der Bundesverfassung schreibt vor, dass der Zugang zur Samenspende bei heterosexuellen Paaren nur bei Unfruchtbarkeit oder schweren Krankheiten, als «Ultima Ratio», gewährt werden darf. Im Gegensatz dazu schafft die «Ehe für alle» für lesbische Paare einen Anspruch auf Samenspende, wenn ein «unerfüllter Kinderwunsch» vorliegt. Somit wird ein falsches Vaterbild zum Regelfall gemacht: Der Mann führt «nur noch» die Rolle aus, Kinder zu zeugen, übernimmt für diese aber keine Verantwortung. In seiner ihm zugedachten Rolle als «Erzeuger» ist es ihm gar untersagt, sich um die Kinder zu kümmern. Die Samenspende für lesbische Paare verwehrt Kindern also per Gesetz den Vater. Das Bild einer vaterlosen Gesellschaft wird zementiert. Aus Sicht des Kindeswohls ist dies eine systemisch integrierte und etablierte Ungerechtigkeit.

Der oft vorgebrachte Einwand, es sei eine gesellschaftliche Realität, dass bereits heute viele Kinder – erzogen von alleinerziehenden Müttern – ohne Vater aufwachsen, greift zu kurz. Es ist zwar völlig unbestritten, dass viele Alleinerziehende die Kindererziehung gut meistern und viele in solcher Konstellation aufgewachsene Menschen einen guten Lebensweg eingeschlagen haben. Im Unterschied zu diesen Konstellationen, die sich «aus dem Leben heraus» ergeben haben, sieht die Samenspende für lesbische Paare die Vaterlosigkeit als gesetzliche Norm vor. In einer Zeit, in der Kindern in Schule und Kindergarten vielfach die männlichen Bezugspersonen fehlen, kommt es einem veritablen Gesellschaftsexperiment gleich, dieses Familienmodell per Gesetz zu propagieren. Es ist ein Unterschied, ob Kinder aufgrund entstandener Lebensumstände auf ein gewisses Wohl verzichten müssen oder ob diese Umstände absichtlich herbeigeführt wurden. Es kommt hinzu, dass Kindern von Alleinerziehenden (sofern sie nicht Halbwaisen sind) der andere Elternteil oft bekannt ist und sie regelmässig die Wochenenden und Ferien mit diesem verbringen dürfen.

Das unschätzbare Glück und das Recht, mit Vater und Mutter aufzuwachsen und die Wurzeln der leiblichen Eltern zu kennen, müssen bereits heute zahlreiche Kinder entbehren – sei es infolge von Scheidungen, Adoptionen, zerrütteter Beziehungen, Krankheit oder Todesfall von Elternteilen. Solch ungeplante, schmerzhafte Trennungen vom männlichen oder weiblichen Elternteil und den biologischen, kulturellen und familiären Wurzeln sind leider traurige Realität. Dies rechtfertigt aber nicht, dass diese Rechte mit dem Samenspende-Zugang für lesbische Paare einem Kind systematisch per Gesetz und im Vornherein verwehrt werden.

Bedeutung der Väter: Für Vaterschaftsurlaub wichtig – jetzt nicht mehr?

Im Abstimmungskampf zur Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs (Abstimmung vom 27. September 2020) schwärmten die Befürworter von der Bedeutung des Vaters für die Entwicklung von Kleinkindern. So steht in ihrem Argumentarium auf der letzten Seite wortwörtlich:

«Kinder brauchen beide Elternteile von Anfang an. Haben sie mehr als eine verlässliche und verfügbare Vertrauensperson, stärkt das ihr Bindungsvertrauen. Wenn im ersten Jahr nach der Geburt ausschliesslich die Mutter für die Betreuung zuständig ist und kaum entlastet wird, steigt das Risiko, dass sie gestresst, ungeduldig und überlastet ist. Das spürt auch das Neugeborene. Unruhe statt Geborgenheit ist die Folge. Das Neugeborene fixiert sich zudem zwangsläufig auf die Mutter und lernt eine geringere Beziehungsvielfalt kennen.

Das wollen wir ändern:

  • Kinder brauchen beide Eltern und haben gemäss UNO-Kinderrechtskonvention auch ein Recht darauf. Dafür braucht es die Präsenz beider Elternteile von Anfang an. Die Kinder profitieren von dieser Nestwärme. Dafür braucht es einen Vaterschaftsurlaub.
  • Die Forschung zeigt: Kinder von engagierten Vätern sind gesünder, glücklicher und erfolgreicher. Ein frühes väterliches Engagement stärkt die Beziehung zum Kind ein Leben lang. Fragt man die Kinder selbst, sagen sie klar: Wir wollen Mama und Papa nahe sein in unserem Leben.
  • Kinder brauchen weite Horizonte: Der Vaterschaftsurlaub erlaubt den Kindern schon früh, Beziehungsvielfalt zu erleben. Sie erfahren früh, dass Menschen verschieden sind, aber trotz aller Verschiedenheit gleichwertig fürsorglich sein können.»[1]

Viele derjenigen Kreise, welche im Rahmen des Vaterschaftsurlaubs die wichtige Rolle des Vaters betont haben, verhalten sich in der Auseinandersetzung um die «Ehe für alle» auffallend still – und nehmen es wortlos hin, dass Kindern per Gesetz der Vater vorenthalten wird. Eine zutiefst widersprüchliche Haltung, welche die ideologische Motivation hinter der «Ehe für alle» aufzeigt. Davon ausgehend, dass die Zustimmung des Volkes zum Vaterschaftsurlaub einem Ja zur Wichtigkeit des Vaters für die Kindsentwicklung gleichkommt, stehen dessen Befürworter nun in der Pflicht, dieses Bekenntnis mit einem «Nein zur Ehe für alle» zu bekräftigen – denn wer A sagt, muss auch B sagen.

Kinder brauchen Mutter und Vater

Die Bindungsforschung betont den zentralen Einfluss von Mutter und Vater für die kindliche Entwicklung. So schreiben die Bindungsforscher K. und K. Grossmann: «Wir haben es also mit deutlichen Geschlechtsunterschieden im Einfluss der Eltern auf die Entwicklung ihrer Kinder zu tun. (…) Beide zusammen, Vater und Mutter, legen also erst die Grundlagen für psychische Sicherheit und ergänzen einander, was sowohl für den Bereich sicherer Bindung als auch für den Bereich sicherer Exploration (…) zum Tragen kommt.»[2]

Ein unverletztes biologisches Band erleichtert die für das Kind wesentliche Bindung an Mutter und Vater. Bei gleichgeschlechtlichen Eltern gibt es jedoch immer ein grundlegendes Beziehungsdefizit – entweder in der Beziehung zum Vater oder zur Mutter. Bei Zeugung mithilfe einer Samenspende wird dem Kind bereits am Anfang seines Lebens ein Beziehungsabbruch zugemutet und oft hat das Kind auch später keine Beziehung zum Vater. Die wissenschaftliche Literatur zeigt, dass das vorgeburtliche Leben ausserordentlich wichtig für die Entwicklung des Kindes ist. Das Kind ist mit seinen Sinnen auf vorgeburtlich-nachgeburtliche Verbundenheit angelegt. Jeder Bruch in den Beziehungen, auch der vorgeburtliche, ist für das Kind mit bewussten oder unbewussten Schmerzen verbunden.

Mehr als dreissig Jahre Sozialforschung belegen zudem[3]: Kindern geht es am besten, wenn sie bei ihren beiden biologischen (leiblichen) Eltern, Vater und Mutter, aufwachsen und diese in einer verbindlichen, ehelichen Beziehung mit geringem Konfliktpotenzial miteinander leben. Wenn Kinder in ihrer natürlichen Familie aufwachsen, durchlaufen sie ihre Entwicklungsstufen leichter, erbringen bessere schulische Leistungen, haben seltener emotionale Störungen und können auch als Erwachsene ihre Aufgaben besser bewältigen. Vaterlosigkeit führt bei den Kindern zu einem erhöhten Risiko für zahlreiche psychische Probleme. Die Kinder entwickeln weniger soziale Kompetenzen, haben mehr Selbstwertprobleme, sind stressanfälliger und haben eine höhere Neigung zu süchtigem Verhalten. Insbesondere Jungen weisen mehr aggressive Verhaltensstörungen und Lernschwierigkeiten auf, brechen häufiger die Schule ab, werden häufiger kriminell und haben häufiger Unfälle. Bei Mädchen besteht ein erhöhtes Risiko für Teenagerschwangerschaften, Depressionen, soziale Isolation und Promiskuität (Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern).

Wo bleibt das Recht auf Kenntnis der eigenen Identität?

Kinder haben das Recht, ihre beiden biologischen Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Sowohl die Bundesverfassung (Art. 119, Abs. 2, lit. g) als auch die UN-Kinderrechtskonvention garantieren Kindern das Recht, die eigene Abstammung und Identität zu kennen. So heisst es im UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes in Art. 7, Absatz 1:[4] «Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.»

Und Art. 9, Absatz 3 hält fest: «Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmässige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.»

Experten und Dachverbände sind sich einig: Das Wissen um die eigene Abstammung ist für die Entwicklung von Kindern elementar. Nicht von ungefähr umtreibt viele adoptierte Kinder, deren leibliche Eltern nicht bekannt sind, oft lebenslang ein starkes Bedürfnis, die eigene Herkunft zu ergründen. Zu diesem Zweck hat sich in der Schweiz zum Beispiel ein Verein gegründet, der Adoptierte aus Sri Lanka vereinigt.[5] Die Betroffenen leiden unter der vielfach ungeklärten Identität und prangern illegale Praktiken aus der Vergangenheit an.

Im Zusammenhang mit der «Ehe für alle» ist der Umgang der Kinder mit ihrem Recht auf Kenntnis der eigenen Identität nach wie vor ungeklärt. Das Recht, ihren biologischen Vater zu kennen, bleibt den Kindern mit der «Ehe für alle» bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich verwehrt. Erst bei Volljährigkeit muss dem Kind der Name des Samenspenders mitgeteilt werden, wobei sich das Kind dann möglicherweise mit der brutalen Realität konfrontiert sieht, dass dieser als leiblicher Vater den Kontakt verweigert. Für Kinderrechtsorganisationen wie das «Netzwerk Kinderrechte Schweiz» ist es «zentral, dass Kinder die Möglichkeit haben, die Identität des Samenspenders in Erfahrung zu bringen.»[6] Gemäss verbreiteten Definitionen spricht man von Kindern «ab Beginn des 4. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr». Ab Beginn des 13. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist von Jugendlichen die Rede. Organisationen, die sich den Kinderschutz auf die Fahne geschrieben haben, können mit den Bestimmungen der «Ehe für alle», die das Kindeswohl betreffen, also nicht zufrieden sein.

Die Identität des Kindes wird bei der Samenspende in eine biologische und soziale Elternschaft zerbrochen. Dass Identitätskonflikte und möglicherweise ungeklärte Abstammungsfragen für minderjährige Kinder schädlich sein können, kann nicht abgestritten werden. Die vorsätzliche Aufspaltung von sozialer und biologischer Elternschaft, die bei der Samenspende stattfindet, missachtet die grundlegenden Rechte des Kindes. Die Gesellschaft hat nicht das Recht, diese Aufspaltung auf Kosten des Kindeswohls zu fördern. Kinder wünschen sich, bei Vater und Mutter aufzuwachsen. Dieses Recht dürfen wir ihnen nicht per Gesetz verwehren.

Zu beachten ist zudem, dass das Recht auf Identität auch im Zusammenhang mit gesundheitlichen Fragen betrachtet werden muss: In kritischen Situationen, beispielsweise bei anstehender Transplantation, bei der Vorbeugung von Krankheiten oder beim Eruieren psychologischer Unterstützung, können bestehende oder fehlende Informationen über die eigene Abstammung beträchtliche Auswirkungen haben.

Es gibt keinen «Anspruch auf Kinder»

Dort, wo die Entstehung von Kindern auf natürlichem Weg nicht möglich und von der Natur nicht vorgesehen ist, schafft die «Ehe für alle» einen irrationalen, gesetzlichen Anspruch auf Kinder. Zeugung und Elternschaft werden im Fall der Samenspende für lesbische Paare grundlegend verzweckt, technisiert und kommerzialisiert. Es besteht die Gefahr, Kinder zum Gegenstand der Selbstverwirklichung zu erklären, ohne deren Menschenwürde zu achten.

Die Wiener Sozialethikerin Susanne Kummer schreibt dazu: «Die Inanspruchnahme fremder Samenzellen bedeutet im Blick auf das Kindeswohl einen schweren Rückschritt. Denn damit hat das Kind schon drei Elternteile, mit denen es zurechtkommen muss. Seine Identität wird fragmentiert. Es kommt zu einem Splitting der genetischen und sozialen Elternschaft. Die Entpersonalisierung der Weitergabe des Lebens, die bereits bei der In Vitro Fertilisation [IVF, d. Red.] mit eigenem Erbgut problematisch ist, wird bei der IVF mit fremden Samenzellen noch verstärkt.»

Dorette Funcke, Professorin für Mikrosoziologie, schreibt in ihren Fallstudien «Die gleichgeschlechtliche Familie» zu ihren Interviews mit Frauenpaaren, die ein gemeinsames Kind haben: «Des Weiteren drückt sich in den Interviews auf der Ebene der Sprache ein versachlichter Umgang mit den beiden Sozialbeziehungen, der Eltern-Kind-Beziehung und der Paarbeziehung, aus. Sie werden, wie auch die Sozialisationspraxis selbst, behandelt wie ein kalter Gegenstand.»[7] Dass die von Funcke festgestellte Versachlichung und Kälte dem Kindeswohl abträglich sind und dass die Ansprüche an technisch gezeugte und teuer bezahlte Kinder tendenziell steigen, liegt auf der Hand. Nicht nachvollziehbar ist darüber hinaus, weshalb es – obwohl im Sozial- wie im Schulwesen der Mangel an männlichen Bezugspersonen ein Dauerthema ist – bei der «Ehe für alle» nun plötzlich keine Rolle mehr spielen soll, ob in einer Familie beide Geschlechter als Bezugspersonen vorhanden sind oder nicht.

Für Fortschritt zu sein bedeutet nicht, alles zu akzeptieren, was die Wissenschaft ermöglicht. Für sich in Anspruch zu nehmen, alle unerfüllten Wünsche befriedigen zu wollen, ist anmassend. Es gibt kein Recht auf ein Kind. Hingegen haben Kinder das Recht, dass wir für sie die bestmöglichen Rahmenbedingungen schaffen. Der Wunsch, als Erwachsene in einer Beziehung zu Kindern zu stehen, darf nicht das Recht und Bedürfnis der Kinder ausser Kraft setzen, bei einem männlichen und einem weiblichen Elternteil aufzuwachsen und ihre Wurzeln von Anfang an zu kennen. Männer sind die besseren Väter und Frauen sind die besseren Mütter. Es gibt keinen Grund, von diesem über Jahrtausende gewachsenen Prinzip abzuweichen.

[1] Quelle: «Vaterschaftsurlaub jetzt!», Argumente für die Abstimmung vom 27. September 2020, S. 8

[2] Quelle: Grossmann, Klaus, Grossmann, Karin: Bindungen, das Gefüge psychischer Sicherheit. 2017

[3] Quelle: https://acpeds.org/position-statements/homosexual-parenting-a-scientific-analysis (aufgerufen am 03.08.2021)

[4] Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2055_2055_2055/de (22.07.2021)

[5] Mehr Infos: https://backtotheroots.net/

[6] Quelle: https://www.netzwerk-kinderrechte.ch/resources/NKS_DE_NGO-Bericht-2021_online4.pdf (aufgerufen am 22.07.2021)

[7] Quelle: https://www.springer.com/de/book/9783658313357 (aufgerufen am 03.08.2021)

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