von Daniel Frischknecht, Fraktionspräsident EDU TG, Präsident EDU Schweiz
(Referat, gehalten an der Medienkonferenz des Abstimmungskomitees «Nein zur Ehe für alle» am 27. August 2021 in Bern. Es gilt das gesprochene Wort.)
Es ist mir ein Anliegen, über einige Punkte zu reden, welche aufgrund Ihrer bisherigen einseitigen Berichterstattungen nicht kommuniziert wurden:
- Es wurde bisher berichtet, dass es hier um eine Abstimmung von historischer Bedeutung geht. Dass man aber bisher alles versucht hat, um diese zu verhindern und sogar zwei Verfassungsbrüche in Kauf nahm und ein wichtiges Gutachten von Rechtsprofessorin Dr. Isabelle Häner ignorierte, welches diese Thematik aufnahm, hingegen nicht.
- Auch wurde 2020 nicht berichtet, wie gfs Zürich und Bern ein Umfrageresultat mit 82 % Befürwortung im Volk in Umlauf brachten, das «gefakt» war und auf das man sich in der Ständeratsdiskussion berief, als die Verfassungsdiskussion mit 22:20 verloren ging.
- Auch werden astronomische Zahlen herumgereicht, um eine vermeintliche Grössenordnung der bereits bestehenden Regenbogenfamilien aufzuzeigen. Fakt ist aber, dass der jährliche Durchschnitt im Verhältnis zur Ehe 1,7% eingetragene Partnerschaften beträgt, in Zahlen ausgedrückt sind das ca. 600 geschlossene Partnerschaften pro Jahr und dies seit 14 Jahren. Wobei zu erwähnen ist, dass die meisten von ihnen gar keine Kinder haben. Also können wir bei den jeweils genannten Zahlen eher von einer Utopie als von einer Realität ausgehen!
- Weiter wurde nie berichtet, dass in der Schweiz, wo seit dem 1. Januar 2013 der Kinder- und Erwachsenenschutz neu definiert wurde, der Kinderschutz bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres gilt. Das bedeutet, dass im Sinne des Kinderschutzes die Information, wer der Vater ist, innerhalb dieser Zeitspanne stattfinden müsste. Ebenso das Anrecht, eine Beziehung zum Vater pflegen zu können, wie dies die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 7 und 9) vorgibt, sonst wird sie per Gesetz verletzt. Deshalb reden wir vom Kindeswohl.
- Auch thematisierte nur eine einzige Zeitung das Urteil vom 13. Juli 2021 des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), welcher das Hauptargument der Befürworter eliminierte, indem er sagte, dass keine Diskriminierung vorliege, wenn für homosexuelle Partnerschaften Rechtsordnungen vorlägen, wie dies bei uns durch die Eingetragene Partnerschaft der Fall ist.
- Was auffallend auch partout verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass durch das neue Gesetz eine echte Diskriminierung erfolgt, nämlich dass gegenüber den lesbischen schwule Partnerschaften keinen Zugang zur Fortpflanzungsmedizin erhalten werden, was zwangsläufig die Leihmutterschaft und die Eizellenspende auf den Plan rufen wird. Die Ukraine lässt grüssen.
- Unsere sich exponierende Bundesrätin weiss das alles, deshalb wollte sie auch nicht die Samenspende ins Programm nehmen, wohlwissend, dass zu viele Salamischeiben den Schluckreflex irritieren.
- Nochmals zurück zur Verfassung. In der Verfassung heisst es, «dass sich die Stärke eines Volkes misst am Wohle der Schwachen». Dabei gilt es in der vorliegenden Abstimmung zu beachten, dass dies nicht die Homosexuellen und ihre Anliegen, respektive Forderungen sind, sondern die Kinder. Und genau deren Rechte gilt es schützen, damit wir zum Geiste der Verfassung zurückkehren!
Daniel Frischknecht