Verena Herzog, Nationalrätin SVP TG, im «SVP-Klartext», August 2021

Die «Ehe für alle» inklusive Samenspende für lesbische Paare ist verfassungsrechtlich höchst umstritten. Klar ist: Sie führt zu gesetzlich vorgesehener Vaterlosigkeit, das Kindswohl bleibt auf der Strecke. Forderungen zur ethisch inakzeptablen Leihmutterschaft werden folgen.

Die Ehe für alle würde Kindern jeglichen Kontakt zu ihren Vätern entziehen, allein aufgrund der Entscheidung ihrer Mütter. Hat das Recht, ein Kind zu bekommen, Vorrang vor dem Recht, einen Vater zu haben? Niemand kann seinem Kind verbieten, seinen Vater zu kennen.

Die Familie ist ein tragendes Element eines jeden funktionsfähigen Staates und gründet unter anderem auf biologischen Fakten. Denn nur die Verbindung von Mann und Frau hat aus sich heraus die Fähigkeit zur Weitergabe des Lebens. Bundesgericht und Bundesrat haben das Recht auf Ehe stets als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Frau und Mann interpretiert. Auch im Uno-Pakt ll über bürgerliche und politische Rechte, den die Schweiz unterzeichnet hat, wird das Recht der Ehe zwischen Mann und Frau anerkannt. Dass die JUSO die Ehe schon längst abschaffen und die Jungfreisinnigen die Ehe durch eine sogenannte «Verantwortungsgemeinschaft» ersetzen und auch polygame Beziehungen erlauben wollen, kann ihren Positionspapieren entnommen werden.

Selbstverständlich ist es jedem Menschen freigestellt, mit wem er sein Leben teilen will. Mit der «eingetragenen Partnerschaft» ist der rechtliche Rahmen auch für homosexuelle Paare seit 2007 gegeben. Wer diesen Weg wählt, müsste jedoch auch die Grösse haben, gewisse Konsequenzen zu akzeptieren. Doch der so gross in Mode gekommene, grenzenlose Egoismus will nun die Samenspende für Lesbenpaare gesetzlich verankern, obwohl dies den Kinderrechten widerspricht und aus Sicht von Vernunft und Ethik nur als verantwortungsloses Gesellschaftsexperiment bezeichnet werden kann.

Nein zur Salamitaktik

Vor der Einführung der eingetragenen Partnerschaft für homosexuelle Paare versprachen die Befürworter hoch und heilig: Adoption und Samenspende-Zugang würden für homosexuelle Paare tabu bleiben. Wenige Jahre später wurde die Stiefkindadoption für homosexuelle Paare eingeführt, und nun sollen mit der Ausweitung der Ehe auch der Zugang zum normalen Adoptionsverfahren rechtlich verankert und die Samenspende für lesbische Paare gutgeheissen werden. Was kommt als nächstes? Es wird nicht lange dauern, bis schwule Paare die ethisch inakzeptable Leihmutterschaft fordern werden. Damit würde die Degradierung der Frau zur käuflichen Gebärmaschine traurige Realität werden.

Gegen das Kindswohl

Während der parlamentarischen Debatte wurde von Bundesrätin Karin Keller-Sutter eine Etappierung der Vorlage und der vorläufige Verzicht auf die Samenspende für lesbische Paare empfohlen. Zu viele rechtliche Fragen, die für das Kind bedeutsam sind, seien offen. Unterdessen scheint es dem Bundesrat egal zu sein, dass noch mehr Kinder vorsätzlich vaterlos aufwachsen müssen und erst mit 18 Jahren erfahren dürfen, wer ihr leiblicher Vater ist. Schon heute müssen zu viele Kinder bei gewollt oder ungewollt Alleinerziehenden auf einen Papi und ein väterliches Vorbild verzichten. Dabei ist, wie wir aus langjähriger Forschung und Erfahrung im Pflege- und Adoptivkindbereich wissen, die Verwurzelung in der Ursprungsfamilie für die Identitätsentwicklung eines Kindes zentral.

Deshalb NEIN zur «Ehe für alle» und NEIN zur Samenspende!

Verena Herzog, Nationalrätin SVP

Quelle: https://www.svp.ch/partei/publikationen/parteizeitung/2021-2/svp-klartext-juli-2021/ehe-fuer-alle-schadet-dem-kindswohl/