Die «Ehe für alle» ist kein von anderen Entwicklungen losgelöstes politisches Vorhaben, das in der Schweiz im Laufe der Zeit der «Mitte der Gesellschaft» entsprungen ist.

Dass Samenspende und Leihmutterschaft in der öffentlichen Debatte häufig mit der Adoption verglichen werden, ist nicht sachgerecht.

Bei der Behauptung, es gebe keine Unterschiede, wird in aller Regel unterschlagen, dass namhafte Wissenschaftler dieser Aussage entschieden widersprechen.

Bald dürften Forderungen nach der Eizellenspende und der ethisch inakzeptablen Leihmutterschaft folgen. Es werden neu rechtliche Ansprüche auf ein Kind geschaffen.

Es ist wichtig, die Vorlage ebenso aus der Perspektive der Kinder zu beleuchten. Das Kindeswohl hat Vorrang vor Erwachsenenwünschen.

Der signifikante Unterschied zwischen heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Paaren besteht darin, dass für die Zeugung von Kindern aus sich heraus nur die Verbindung von Mann und Frau fähig ist.

Die Bundesversammlung hat entschieden, die «Ehe für alle» mit einer blossen Gesetzesänderung einzuführen – obwohl weder für die gleichgeschlechtliche Ehe noch für den Samenspende-Zugang für lesbische Paare eine Verfassungsgrundlage besteht.

Die Gesetzesvorlage «Ehe für alle», die auch den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin um-fasst, geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Kathrin Bertschy (GLP BE).