von Timmy Frischknecht, Student, Präsident Junge EDU Schweiz

(Referat, gehalten an der Medienkonferenz des Abstimmungskomitees «Nein zur Ehe für alle» am 30. August 2021 in Bern. Es gilt das gesprochene Wort.)

Seit einer Woche darf ich mich Präsident der frisch gegründeten Jungpartei ‘Junge EDU’ nennen. Fernab der Öffentlichkeit gibt es Jugendliche und junge Erwachsene, die das Bedürfnis haben, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen ohne gleich als «diskriminierend» oder «homophob» gebrandmarkt zu werden. Junge Christinnen und Christen suchen einen Ort, wo sie nicht aufgrund ihres biblischen Glaubens in eine sektiererische oder religionsfanatische Ecke gedrängt werden. Die Junge EDU möchte sich an den Grundwerten der Bibel orientieren[1]: Gott zu ehren und unsere Nächsten zu lieben.

Gott zu ehren ist etwas sehr Persönliches. Wir stehen klar hinter der Trennung von Staat und Kirche. Den zweiten Punkt sehen wir jedoch als Grundlage unseres friedlichen Zusammenlebens in der Schweiz, unabhängig der religiösen Zugehörigkeit.

‘Liebe deinen Nächsten wie dich selbst’ ist meiner Meinung nach der einzige Weg, wie wir in der Schweiz wieder in eine gesittete Debattenkultur finden. ‘Liebe deinen Nächsten wie dich selbst.’ Dafür muss mein Gegenüber nicht meine Meinung teilen. Ich muss mein Gegenüber als Mensch wertschätzen. Diese Wertschätzung fehlt leider in der heutigen Debattenkultur oft – auf beiden Seiten!

Junge Leute, die ihre kritischen Gedanken zur «Ehe für alle» kundtun, werden schnell in eine Ecke gedrängt, in die sie nicht hineingehören. Sie müssen damit rechnen, nach dem Studium keinen Arbeitsplatz zu bekommen oder den derzeitigen zu verlieren. Boykottaufrufe von Geschäften und Produkten[2] häufen sich immer mehr. Mit einem solchen Verhalten wird die Meinungsäusserungsfreiheit beschnitten.
Von Toleranz keine Spur. ‘Liebe deinen Nächsten wie dich selbst.’

Bei der Übergabe der Referendumsunterschriften – ein Grundrecht notabene – wurden wir von einem lauten Mob gestört und beschimpft[3]. Es wurde der Slogan «Eure Kinder werden so wie wir, sie werden alle queer» skandiert. Verstört fragte ich mich, ob das eine Beleidigung war.  Bis heute weiss ich es nicht. Was ich allerdings weiss, ist, dass es für mich nichts an meinem Grundsatz ändern würde: ‘Liebe deinen Nächsten wie dich selbst.’ Egal ob Mann oder Frau, egal ob schwarz oder weiss oder sonst eine Hautfarbe, egal ob hetero, homo oder bi, egal ob sich mein Gegenüber wohl fühlt in seinem oder ihrem Körper: ‘Liebe deinen Nächsten wie dich selbst. ’

Würden sich mein Sohn oder meine Tochter gleichgeschlechtlich orientieren, so wäre es mir nach wie vor wichtig, ihn oder sie von ganzem Herzen zu lieben. Eltern müssen nicht dieselbe politische Haltung vertreten wie ihre Kinder, aber unterschiedliche Haltungen sollen nichts an der tiefen Liebe ändern, die Väter und Mütter ihren Kindern entgegenbringen.

Ich höre immer wieder das Argument der Gleichberechtigung und frage mich: «Worin sollen wir Menschen, unabhängig unserer sexuellen Präferenzen, gleich sein?» Meiner Meinung nach sollten wir alle gleich sein, indem niemand von uns ein Recht auf einen anderen Menschen hat. Auch nicht auf ein Kind. Wenn ich mich heute für eine Ehe mit einer Frau entscheide, habe ich kein Recht auf ein Kind. Genauso habe ich kein Recht auf ein Kind, wenn ich mit meinem Mann eine eingetragene Partnerschaft eingehe. Einen grossen Unterschied gibt es hingegen: Aus einer Beziehung mit einer Frau kann es möglicherweise ein Kind geben, mit einem Mann nicht. Damit wir in diesem zentralen Punkt auch in Zukunft noch unterscheiden können, braucht es weiterhin zwei separate Rechtsformen: Die eingetragene Partnerschaft und die Ehe.

Wir haben kein Recht auf Kinder.

Wir haben kein Recht auf Kinder, Kinder jedoch auf ihre Eltern. Laut Art. 7, Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention hat ein Kind ein Recht ‘seine Eltern zu kennen und von Ihnen betreut zu werden’. Würde die «Ehe für alle» tatsächlich umgesetzt, hätte ein Kind dieses Recht nicht mehr. Erst mit der Volljährigkeit, sprich mit 18 Jahren, hätte es ein Recht darauf, die Identität seines eigenen, biologischen Vaters zu erfahren.

Dies widerspricht auch deutlich Art. 9, Abs. 3: ‘Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmässige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen,

soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.’ Auch hier widerspricht diese Gesetzesvorlage ganz klar der UN-Kinderrechtskonvention.[4] Es stellt sich folglich die zentrale Frage der Priorisierung. Was priorisieren wir bei dieser Abstimmung mehr: Den Wunsch zweier Erwachsener nach einem Kind oder den Wunsch eines Kindes nach Vater und Mutter?


Ich hoffe, dass das Volk sich entsprechend unserer Bundesverfassung für das Wohl der Schwächsten einsetzt.[5] Die Schwächsten sind nicht die Erwachsenen. Es sind die Kinder. Ich hoffe, dass wir nicht als Staat unseren Kindern die Möglichkeit verwehren, während den 18 wichtigsten Lebensjahren die Identität des eigenen Vaters zu erfahren, geschweige denn eine Beziehung zu ihm aufbauen zu können.

In diesem Sinne möchte ich mein Votum beenden mit einem Zitat aus dem Argumentarium der SP Schweiz zum Vaterschaftsurlaub von vor einem Jahr: «Die Forschung zeigt: Kinder von engagierten Vätern sind gesünder, glücklicher und erfolgreicher. Ein frühes väterliches Engagement stärkt die Beziehung zum Kind ein Leben lang. Fragt man die Kinder selbst, sagen sie klar: Wir wollen Mama und Papa nahe sein in unserem Leben.»[6]

Timmy Frischknecht


[1] Die Bibel, Mat. 22, 37-40

[2] https://bern.lgbt/2019/08/die-sache-mit-dem-boykott/›, online am 26.08.2021′

https://www.20min.ch/story/es-ist-ein-reiner-angriff-auf-mich-als-person-und-als-unternehmer-209476117940′, online am 26.08.2021′

https://nzzas.nzz.ch/wirtschaft/johannes-laederach-zu-dem-boykott-des-familienunternehmens-ld.1534868?reduced=true›, online am 26.08.2021′

[3] Tagesschau SRF, https://www.srf.ch/play/tv/-/video/-?urn=urn:srf:video:254edf18-1c2c-4121-9632-ed0c6c775fab‹, online am 26.08.2021›

[4] https://www.unicef.ch/de/media/624/download›, online am 26.08.2021′

[5] BV, Präambel

[6] SP Schweiz: Argumentarium ‘Ja zum Vaterschaftsurlaub’ (online am 25.08.2021, https://www.sp-ps.ch/sites/default/files/documents/argumentarium_lang.pdf)