Mit einer Medienkonferenz in Bern eröffnet das Abstimmungskomitee «Nein zur Ehe für alle» die heisse Phase des Abstimmungskampfs zur «Ehe für alle» und präsentiert seine Argumente. Die Referenten des überparteilichen Komitees untermauern den Standpunkt, dass die Ehe auch in Zukunft der Verbindung von Mann und Frau vorbehalten sein soll und das Partnerschaftsgesetz der passende Rahmen für die rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Paare ist. Die mit der Vorlage verknüpfte Samenspende für lesbische Paare, so das Abstimmungskomitee, ebnet das Terrain für ein fatales Gesellschaftsexperiment. Sie schafft erstmals ein «Recht auf Kinder» und führt zu gesetzlich geförderter Vaterlosigkeit und Identitätsproblemen für die betroffenen Kinder.

Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau

Nur die Verbindung von Mann und Frau hat aus sich heraus die Fähigkeit zur Weitergabe des Lebens. Deshalb ist sie als zentraler Eckpfeiler von Gesellschaft und Staat zu schützen. Weil dieses «Privileg» u.a. auf biologischen Fakten gründet, hat es nichts mit Diskriminierung zu tun, die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau zu definieren. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gesteht den Staaten mit einem Urteil vom Juli 2021 die Souveränität zu, diese objektive Differenzierung vorzunehmen.

Videoaufnahme Medienkonferenz vom 27. August 2021 (Komplett)

Nein zum Verfassungsbruch

Bundesgericht und Bundesrat haben das Recht auf Ehe stets als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Frau und Mann interpretiert (Art. 14 Bundesverfassung). Die «Ehe für alle» mit einer blossen Gesetzesänderung einzuführen, ist deshalb klar verfassungswidrig. Die Samenspende für lesbische Paare verstösst zudem gegen Art. 119 BV. Dieser erlaubt nämlich die medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch heterosexuellen Paaren nur bei Unfruchtbarkeit oder der Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit. Lesbische Paare als unfruchtbar einzustufen, widerspricht dabei allen gültigen Definitionen.

Es gibt kein Recht auf Kinder!

Bei der Gesetzesvorlage «Ehe für alle» geht es längst nicht nur um die rechtliche Beziehung zwischen zwei erwachsenen Personen. Die «Ehe für alle» schafft für lesbische Paare einen Rechtsanspruch auf Kinder – per Gesetz wird ein falsches Vaterbild verordnet: Der Mann wird auf die Rolle eines blossen Samenlieferanten reduziert, ohne Verantwortung für das gezeugte Kind zu übernehmen. Mehr noch: Es wird ihm von Gesetzes wegen gar untersagt, sich um das Kind zu kümmern. Die Samenspende für lesbische Paare verweigert Kindern also per Gesetz den Vater, weil das Recht, seine beiden biologischen Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden, den Kindern bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich verwehrt bleibt.

Kinder brauchen Vater und Mutter

Der oft vorgebrachte Einwand, es sei eine gesellschaftliche Realität, dass bereits heute viele Kinder – erzogen von alleinerziehenden Müttern – ohne Vater aufwachsen, greift zu kurz. Es ist ein Unterschied, ob Kinder aufgrund entstandener Lebensumstände auf ihren Vater verzichten müssen oder ob diese Umstände absichtlich herbeigeführt wurden. Kinder wünschen sich, bei Vater und Mutter aufzuwachsen. Die vorsätzliche Aufteilung von sozialer und biologischer Elternschaft, die bei der Samenspende stattfindet, missachtet dieses Recht des Kindes.

Leihmutterschaft als nächstes?

Indem «Unfruchtbarkeit» in der Gesetzesvorlage verfassungswidrig in «unerfüllten Kinderwunsch» umgedeutet wird, können sich künftig auch weitere Gruppen (Alleinstehende, schwule Paare) auf ihren unerfüllten Kinderwunsch berufen. Bald dürften Forderungen nach der Eizellenspende und der ethisch inakzeptablen Leihmutterschaft folgen. Schwulen Paaren bleibt bekanntlich neben der Adoption nur die Leihmutterschaft, um zu Kindern zu kommen. Es liegt deshalb auf der Hand, dass schwule Paare mit unerfülltem Kinderwunsch sich auf das lesbischen Paaren gewährte Recht berufen können, um auf rechtliche Gleichstellung zu pochen. Bei einer Leihmutterschaft wird Kindern nach ihrer Geburt die Trennung von der Mutter zugemutet, um den Kinderwunsch fremder Männer zu befriedigen. Wer diese Büchse der Pandora nicht öffnen will, muss am 26. September 2021 Nein zur «Ehe für alle» stimmen.

Abstimmungskomitee «Nein zur Ehe für alle»