Man kann es drehen und wenden, wie man will: Mit der Ehe für alle wird der Leistungskatalog der AHV ausgebaut. Das kann man gut finden oder schlecht.

Man muss wissen: Bei einem Ja zu «Ehe für alle» haben verheiratete Frauen beim Tod der Ehepartnerin Anspruch auf eine Witwenrente, falls die Ehe fünf Jahre gedauert und die überlebende Partnerin mindestens 45-jährig ist. Das kann man gut finden oder schlecht. Es ist bloss ein Fakt.

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