Medienmitteilung des Referendumskomitees vom 18. Dezember 2020: Durch eine blosse Gesetzesrevision will das eidgenössische Parlament die «Ehe für alle» durchboxen. Dies, obwohl dazu eine Änderung der Bundesverfassung erforderlich wäre. Und entgegen dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates soll zudem in der gleichen Vorlage die Samenspende für lesbische Paare legalisiert werden. Das Kindeswohl bleibt dabei auf der Strecke. Gegen diese Demontage der Ehe als natürlicher Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ergreift das überparteiliche Komitee «NEIN zur Ehe für alle» das Referendum.

Die Forderung der Legalisierung der «Ehe für alle» geht auf eine parlamentarische Initiative der Nationalrätin Kathrin Bertschy aus dem Jahre 2013 zurück. Darin forderte sie eine Änderung von Art. 14 der Bundesverfassung (Recht auf Ehe und Familie). Sie war sich also sehr wohl bewusst, dass für die «Ehe für alle» eine Änderung der Bundesverfassung erforderlich ist. Sowohl das Bundesgericht als auch der Bundesrat haben gestützt auf diese Verfassungsbestimmung die Ehe als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definiert. Ein unlängst erstelltes Fachgutachten einer Zürcher Rechtsprofessorin[1] hat diesen Befund bestätigt. Mit der nun vorliegenden Gesetzesrevision setzt sich das Parlament über diesen Fakt hinweg. Unter Inkaufnahme eines Verfassungsbruchs soll nun die «Ehe für alle» an Volk und Ständen vorbeigeschmuggelt werden.

Nein zur «Salamitaktik»

Am 1. Januar 2007 trat das Partnerschaftsgesetz in Kraft. Dessen Protagonisten beteuerten damals gegenüber dem Stimmvolk, dass das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare nicht zur Diskussion stehe. Seit dem 1. Januar 2018 können gleichgeschlechtliche Paare das Kind ihres Partners adoptieren. Nun folgt die Samenspende für lesbische Paare. Was kommt als nächstes? Die Leihmutterschaft für schwule Paare – als Degradierung der Frau zur käuflichen Gebärmaschine?

Ein allgemein anerkanntes, für die Rechtsordnung grundlegendes Prinzip lautet: Gleiches soll gleich, Ungleiches soll ungleich behandelt werden. Der signifikante Unterschied zwischen hetero- und homosexuellen Paaren besteht darin, dass für die Zeugung von Kindern aus sich heraus nur die Verbindung von Mann und Frau fähig ist. Mit der Missachtung dieser essenziellen Differenz durch die «Ehe für alle» wird der genannte Rechtsgrundsatz in seinem Kern verletzt. Für die legitimen Ansprüche gleichgeschlechtlicher Paare existiert das bereits bestehende, allenfalls zu modifizierende Partnerschaftsgesetz. Der Begriff «Ehe für alle» ist zudem eine ausgesprochene Mogelpackung, denn er schliesst beispielsweise Polygamie und Polyandrie vom Recht auf Ehe weiterhin aus.

Kindswohl bleibt auf der Strecke

Auf der Strecke bleibt mit dieser Gesetzesvorlage vor allem das Kindeswohl, insbesondere das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft. Die vorgeschlagene Unterscheidung für inländische und ausländische Samenspenden bietet da keinen ausreichenden Schutz, sondern wird in der Praxis nur zu neuer Ungleichheit und Diskriminierung führen. Apropos Diskriminierung: Wenn schon wie vorgesehen die Samenspende erlaubt werden soll, weshalb soll dann nicht auch homosexuellen Männern das Recht auf Kinder zugestanden werden? Die Leihmutterschaft ruft!

Aus den genannten Gründen bleibt dem überparteilichen Komitee «NEIN zur Ehe für alle» keine andere Wahl, als dagegen das Referendum zu ergreifen. Zum Start der Unterschriftensammlung wird eine breite überparteiliche Allianz auftreten. Wir rufen die Bevölkerung dazu auf, dieses wichtige Referendum zu unterschreiben. Sobald die Referendumsfrist beginnt, wird der Unterschriftenbogen auf der Website www.ehefueralle-nein.ch aufgeschaltet sein.

[1] Referenz: https://www.bratschi.ch/fileadmin/daten/dokumente/aktuell/2020/Erweitertes_Gutachten_Ehe_fuer_alle.pdf