Im Abstimmungskampf zur Einführung des Partnerschaftsgesetzes haben die Befürworter betont, dass damit in der Schweiz die Gleichberechtigung für gleichgeschlechtliche Paare erreicht sei. Die Gegner haben aber schon 2005 kommen sehen, was heute im Jahr 2021 aktuell ist: Die eingetragene Partnerschaft war bloss die erste Etappe für die «Ehe für alle» – Salamitaktik in Reinkultur.
Anmerkungen zu dem Text von Heidi Simoni „Sozialwissenschaftliche Grundlagen“ (2012) sowie dem Text der Nationalen Ethikkommission zur Samenspende (2019).
In der für den 26. September 2021 vorliegenden Abstimmungsvorlage «Ehe für alle» ist das Kindeswohl ein zentrales Thema. Sie haben in den Medien und vor dem Parlament mehrfach ausgeführt, dass das Kindswohl absolut nicht vom Geschlecht abhänge, sondern allein von der Zuwendung und Liebe von Eltern egal welchen Geschlechts.
In ihrer Verfassungsanalyse gelangen die Autoren Isabelle Häner und Livio Bundi zum Schluss, dass die Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ausschliesslich über den Gesetzgebungsweg als nicht zulässig zu qualifizieren ist.
Ein kinderloses Ehepaar erzählt, warum es für sie keinen Anspruch auf ein Kind gibt. Obwohl der Kinderwunsch sehr gross war, kam es für das Paar nicht in Frage, dem Kind bis zur Volljährigkeit nicht sagen zu können, wer bei einer Samenspende der leibliche Vater wäre.
Christliche Gegner der Ehe für alle sind, so Simon Hehli, in Wahrheit vornehmlich homophobe Fundamentalisten. Mit dieser unliberalen Haltung wird nicht nur verkürzt, sondern eine ganze Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Haltung gecancelt.